Vernehmlassung zum Mobilitätsbericht des Kt's LU
Der Kantonsrat wird den Mobilitätsbericht behandeln. Unsere Stellungnahme dazu:
Klimaschädlicher Motorisierter Individualverkehr (MIV) bleibt im Zentrum der zukünftigen Mobilität.
Medienmitteilung
Der Planungsbericht Zukunft Mobilität
im Kanton Luzern (ZuMoLu) legt ausführlich dar, dass Massnahmen nötig sind,
um die Moblität zu lenken. Logische Schlussfolgerungen daraus, die zwingend
sind, werden aber vermieden.
Als Strategie schlägt der Regierungsrat vor, die Mobilität mit «Vermeiden, Verlagern, Vernetzen und verträglich abwickeln», umzubauen. Das ist lobenswert, bleibt aber ohne konkrete Folgen. Der Regierungsrat nimmt die Herausforderung nicht wahr, Massnahmen für die nötigen Veränderungen aufzuzeigen. Die Verhinderung der weiteren Erderwärmung müsste höchste Priorität haben, speziell im Bereich Mobilität, der mit 29% die grössten CO2-Emmissionen im Kanton Luzern verursacht.
Die Regierung des Kantons Luzern schreibt im Bericht zur Klima- und Energiepolitik: «Er ist für die Kantonsstrassen zuständig und hat die Möglichkeit, das Motorisierte Individualverkehrs-Aufkommen (MIV) mit einem aktiven Mobilitäts- und Verkehrs-management zu beeinflussen oder mittels Regelungen bei den Verkehrssteuern Einfluss auf die Defossilisierung des MIV zu nehmen». Konkrete Massnahmen dazu fehlen oder sind unverbindlich dargestellt. Das ist das Fazit der Klima-Grosseltern Zentralschweiz.
Der Bericht nennt Probleme, die das ungünstige Verhalten der Bevölkerung beschreiben, klammert aber Ansätze zur Steuerung und Beeinflussung aus. Dies obschon im Bericht festgehalten wird, dass sich die Aufteilung zwischen umweltschädlichem und umweltfreundlichem Verkehr seit 2005 kaum verschoben hat. Der Regierungsrat lässt weiterhin zu, dass der MIV prioritär behandelt wird. An die Bevölkerung rückerstattbare Lenkungsabgaben, die Förderung des ÖV und Veloverkehrs wäre die beste Methode, die Bevölkerung zu umweltverträglichem Verhalten zu bringen.
Der Verein Klima-Grosseltern Zentralschweiz fordert den Kanton Luzern deshalb auf, den Planungsbericht Zukunft Mobilität im Kanton Luzern in diesem Sinne zu überarbeiten.
Unsere Stellungnahme zur Vernehmlassung
Planungsbericht Klima und Energie Stellungnahme vom 06. Mai 2021
Planungsbericht Klima und Energie Teilnehmer der Klima-Grosseltern Zentralschweiz vertreten durch Werner Bachmann, Jean Berner / Willy Kaufmann / Max Kläy / Bruno Rinderknecht / Ernst Rothenfluh.
Begründung/Ergänzung zur Frage 1: Als Klima-Grosseltern schätzen wir den Entwurf des Planungsberichtes und das offene Mitwirkungsverfahren als wichtige Schritte, die Klimakrise anzugehen. Wir finden, dass die Klimafrage(n) recht umfassend aufgezeigt und wesentliche Bereiche angesprochen werden, in denen Massnahmen nötig sind. Der global gesehen überdurchschnittlich grosse ökologische Fussabdruck der Schweiz erfordert, die fossilen Energieträger so rasch wie möglich auf null zu senken. Die Schweiz wie auch der Kanton Luzern haben eine überdurchschnittliche Verantwortung. Wir sehen wesentliche Lücken im Entwurf: • Der Kantonsrat Luzern hat den Klima-Notstand ausgerufen. Trotz der anerkannten Dringlichkeit für Massnahmen, fehlt jedoch in der Ausgangslage eine entsprechende Begründung und Notwendigkeit. • Der Notstand ist wissenschaftlich begründet und im IPCC-Bericht nachgewiesen. Die Arbeit des IPCC wird in ihrer Breite aber nicht aufgenommen. Der Klimawandel schreitet voran und ist mit bedrohlichen Kipp -Punkten verbunden. «Zuwarten ist keine Option, es muss jetzt sofort gehandelt werden.» Diese regierungsrätliche Äusserung darf zu keiner leeren Plattitüde werden. • Klimaschutz ist keine Verhandlungssache. Schwer abschätzbare Risiken wie der Zusammenbruch der Versorgung, die Flüchtlingsströme durch Unbewohnbarkeit grosser Gebiete, die sozialen Unruhen, der Ausbruch von Krankheiten, die Sperrung von erdölbasierten Finanzflüssen etc. werden nicht erwähnt. Der Kanton hat als Behörde die Pflicht, transparent und offen über die Klimakrise zu kommunizieren. • Der Planungsbericht blendet die globalen Zusammenhänge weitgehend aus. Es fehlen uns Visionen, wie sie im Klimabericht des Kantons Freiburg zu lesen sind. Dieser bezieht klimabedingte Risiken im Ausland mit ein und zeigt Massnahmen zur CO2-Reduktion auf, die im Kanton möglich sind. Der Klimabericht des Kantons Luzern sollte eine zielführende Vorlage sein, um Gesetze und Reglemente zu aktualisieren und Verantwortlichkeiten klar festzulegen. • Die Massnahmen zu den einzelnen Handlungsfeldern müssen zwingender formuliert sein. Es gibt viele Formulierungen mit kann, könnte, soll, sollte oder möchte, welche ein grosses Interpretationsfeld eröffnen. Nur bei verbindlich formulierten Forderungen ist ein Monitoring und Controlling sinnvoll und zielführend. • Die Angaben zu den Treibhausemissionen im vorliegenden Bericht, welche das Bundesamt für Statistik im Jahr 2018 veröffentlichte, müssen gemäss der Studie der EMPA von 2019 angepasst werden. • Warum keine Einschätzung der Folgekosten des ungebremsten Klimawandels vorliegt, ist schwer verständlich, wird doch im Bericht damit argumentiert, dass sie höher sein werden als die zu ergreifenden bzw. aufgeführten Massnahmen. • In einer Mitteilung zum Bericht spricht der RR von einem Anreiz- und Lenkungssystem, das bei einer Umsetzung der Massnahmen zugrunde gelegt sei, ohne aber darauf konkret einzutreten.
Begründung/Ergänzung zur Frage 2: Anpassungen ans wärmer werdende Klima sind früher als 2026 nötig. Rasche Korrekturen in der Landwirtschaft helfen Schäden vermindern und reduzieren CO2-Emissionen. Beispiel: Die Reduktion der Tierbestände fördert die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln wie den Anbau von proteinhaltigen Leguminosen, ermöglicht ökologische Verbesserungen, verringert Bodenverdichtungen, reduziert den Trinkwasserbedarf und erhöht den Selbstversorgungsgrad des Menschen mit pflanzlichen Lebensmitteln. Bei den gesetzten Zielen muss eine Kosten-Nutzenanalyse vorgenommen werden und nicht schon von Beginn weg Massnahmen verworfen , welche zurzeit als (noch) nicht mehrheitsfähig betrachtet werden. Beispiel: Wer Verbote ablehnt und nur auf Eigenverantwortung setzt, versteht die Problematik der "Allmende" nicht: Die gemeinsame Nutzung frei verfügbarer, aber begrenzter Ressourcen bedroht diese durch Übernutzung. Dies bedroht längerfristig die Nutzer*innen selbst. - Schon vor Jahrhunderten erkannte man, dass gewisse Regelungen durch Verpflichtungen und Verbote nötig sind. Strategische Konzepte müssen aufzeigen, wie hochgesteckte und dringende Ziele erreicht werden können. Eine Ansammlung von Handlungsfeldern und Einzelmassnahmen ist keine Strategie. Die Strategie muss aufzeigen, wie die Betroffenen ins Boot geholt werden können: Betroffene zu Beteiligten machen! Im Vergleich mit anderen Kantonen der Westschweiz (Fribourg, Waadt, Neuenburg, Genf) wirkt die Luzerner Strategie unverbindlicher, mut- und fantasieloser. Der Kanton Luzern gerät damit ins klimapolitische Hintertreffen. Es fehlt im Weiteren die ämterübergreifende Zuteilung der Verantwortlichkeiten und das strategische Gremium.
Begründung/Ergänzung zur Frage 3: Wenn die Milch siedet, muss sie vom Feuer genommen und nicht nur auf Stufe 3 zurückgedreht werden. 2021-2030 ist das entscheidende Jahrzehnt für Anpassungen der Infrastruktur und Technologie. Der Bericht geht hier eindeutig zu wenig weit und erweckt den Eindruck, dass die Problemlage lediglich auf politischer Ebene angegangen wird. Er suggeriert, dass das grundsätzlich gesetzte Ziel Netto-Null 2050 kaum erreicht wird. Allein die Planungsphase der meisten Massnahmen dauert bereits bis 2026. Zudem sind auch keine konkreten Zwischenziele formuliert, wie z.B. die Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2027 erreicht werden kann. Nötig ist diesbezüglich ebenfalls die Kommunikation mit allen Betroffenen. Sie müssen überzeugt werden, dass "business as usual" vorbei ist. Es braucht einschneidende und verbindliche Massnahmen, die nachvollziehbar sind. Die Folge der Emissionen von Treibhausgasen ist ein physikalisch-klimatischer Aufheiz-Prozess, den wir möglichst rasch stoppen müssen. Ein Abwägen von Vor- und Nachteilen darf nicht im Zentrum stehen; schon gar nicht das Abwägen, was politisch mehrheitsfähig sein könnte. Wichtig ist, dass die Handlungsspielräume bezüglich Forcierung flexibel sind, damit nachjustiert werden kann. Entscheidend ist, Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten zu öffnen. Strategisch macht es Sinn, Klimaschutz als etwas Attraktives und Erstrebenswertes darzustellen. Wichtig dafür sind Vorzeigeprojekte, Vorzeige-Dörfer oder Aktivitäts-Angebote mit WettbewerbCharakter. Warum nicht z.B. ein Klimaschutzcontest oder ähnliches? Das Ziel "Netto Null 2050" gemäss Pariser Klimaabkommen rechnet ein, dass reiche Länder lange vor 2050 auf Netto Null kommen können und sollen. Das bedeutet für die Schweiz, dass Netto Null 2040 die Zielvorgabe sein muss – besser noch: Netto Null 2030. Der Zeitplan für die Reduktion der Treibhausgasemissionen ist entsprechend anzupassen. Die Klimastrategie braucht verbindliche Meilensteine und eine klare ämterübergreifende Verantwortung. Der Bericht muss auf Zielkonflikte eingehen. Es darf nicht geschehen, dass Klimaziele dem Konsum (Abfall) oder der Landwirtschaft untergeordnet werden. Es ist die zentrale Aufgabe der Regierung, durch Monitoring und Controlling die Schwachstellen in der Umsetzung der Ziele zu erkennen, um weitere klimaschädigende Praxen der Fehlbaren zu unterbinden. Wenn immer möglich soll im Sinne eines Anreiz- und Lenkungssystems gehandelt werden, aber wenn nötig auch mit wirksameren Methoden wie Verboten und Strafen. Lenkungsabgaben müssen wirklich lenken: weshalb akzeptiert der Kanton Luzern Bussen (im Autohandel und im Baugewerbe), die klimaschädigendes Verhalten ermöglichen?
Planungsbericht Klima und Energie 4.2 Wasserwirtschaft: Es darf in Zukunft kein Grundwasser und kein Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung mehr für die landwirtschaftlich Bewässerung (im Ackerbau, für Obstkulturen und Gemüseanbau) verbraucht werden, um eine Senkung des Grundwasserspiegels zu verhindern. Bei Trockenheit muss Wasser aus grösseren Fliessgewässern und Seen (Vierwaldstättersee, Reuss, Emme) und nicht aus dem Grundwasser entnommen werden. Die kontinuierliche Zunahme der Belastung im Grund-, aber auch im Quellwasser durch Schadstoffe aus der Landwirtschaft (teilweise wird der Stickstoffeintrag um 20-30 kg pro Hektar überschritten) muss gestoppt werden. Die Überschüsse, welche in Form von Nitrat die Gewässer belasten, müssen dringend durch eine wirkungsvolle kantonale Gesetzesänderung verhindert werden. Besonders prekär ist die Wasserqualität im Baldeggersee und in Kleingewässern, wo der Phosphoreintrag immer noch zu hoch ist, fast doppelt so hoch wie es die Gewässerschutzverordnung vorschreibt. Somit muss die Belastung durch Gifte auf die Hälfte von 2018 reduziert werden. Keinesfalls darf die Sanierung des Grundwassers (bei fortschreitender Schadstoffbelastung) durch Wasseraufbereitung geschehen. Solange der Pestizideinsatz in der Privat- und Landwirtschaft im gleichen Masse weitergeht, wird die Trinkwasserqualität zwangsläufig schlechter und schlechter. Noch sind ja weniger häufig eingesetzte Gifte (Chlorothalonil, Glyphosat) in der Landwirtschaft erst auf dem Weg ins Grund- und ins Quellwasser, was aber künftig zu immer grösseren Problemen führen wird. Die Stadt Basel kennt schon seit Jahren die künstliche Grundwasseranreicherung. Ist diese Möglichkeit im Kanton Luzern berücksichtigt worden? Völlig unhaltbar ist der gesetzlich erlaubte Einsatz von 30 Pestiziden in der Alpwirtschaft. Werden nicht sofort wirkungsvolle Gegenmassnahmen ergriffen, ist in Zukunft eine zunehmende Verschlechterung der Wasserqualität des Quellwassers zu erwarten. Nebstdem wird unsere vielgepriesene Alpenflora nur noch in unzugänglichen Gebieten zu bestaunen sein. Unter Querbezüge S. 45 werden Trink- und Brauchwasser (oder Betriebswasser) zwar erwähnt, aber dazu keine konkreten Massnahmen ins Auge gefasst. Brauchwasser ist nach gängiger Definition kein Trinkwasser. Gerade in Privathaushalten und in der Landwirtschaft ersetzt Trinkwasser jedoch Brauchwasser, weil sie in der Regel keine getrennten Versorgungskreisläufe besitzen. Die Wiederverwertung von (Brauch)Wasser und Regenwasser haben gemäss EU-Umweltpolitiker noch grosse ungenutzte Potenziale (für Wärmepumpen, Sonnenkollektoren, Toilettenspülung, Waschmaschinen, für Bewässerung von Rasen und Gartenanlagen). Die Wiederverwendungsrate liesse sich dadurch versechsfachen, heisst es.
Rückmeldung zum Berichtsentwurf, Darstellung der Ausgangslage: Die Darstellung von Klimaanpassung und Klimaschutz verwirrt in der eher langfädigen und redundanten Analyse, denn die Massnahmen von Anpassung und Klimaschutz sind zu sehr ineinander verflochten, als dass man sie trennen könnte. Es besteht die Gefahr, dass Fördermassnahmen und die schwierige wirtschaftliche Lage der Forstbetriebe und der privaten Mini-Nebenbetriebe der Waldbesitzer (die Mehrheit) miteinander in Konflikt geraten. Damit geht die Effektivität der eingesetzten Mittel verloren. Massnahmen, Anpassung und Schutz müssen in einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden. Analoges gilt auch für die Landwirtschaft. Zur Begründung ein paar Beispiele: - Holzschläge dienen sowohl der Anpassung wie dem Klimaschutz (verbautes Holz als zusätzlicher CO2-Speicher oder Energieholz, das fossile Energie ersetzt) - Mit der Verjüngung (Pflanzungen, Naturverjüngung und Jungwaldpflege) wird der Wald in seiner Zusammensetzung dem wärmeren Klima angepasst. Gleichzeitig werden vom Boden bis zu den Bäumen CO2-Speicher neu begründet. - Ein forstverwandtes Beispiel in der Landwirtschaft zeigt, dass das Anlegen von neuen Hecken und Windschutzstreifen als Schattenspender und Windschutz dient, die Austrocknung der Böden reduziert sowie kleineren Lebewesen Unterschlupf und Schutz vor Fressfeinden bietet.
Rückmeldung zum Berichtsentwurf, Vernetzung der Massnahmen: Konkrete Ziele müssen gesetzt und umgesetzt werden. Zum Beispiel müssen Holznutzungsmengen definiert werden oder der naturnahe Mischwaldanteil muss mindestens den schweizerischen Durchschnitt erreichen. Wenn mehr Holz geschlagen wird und dieses auch als CO2-Speicher erhalten werden soll bzw. als Energieholz fossile Energie ersetzen soll, muss dies für die Waldbesitzer wirtschaftlich realisierbar sein, respektive diese entschädigt werden. Das Konzept und die Herleitung des Handlungsbedarfs auf die Stossrichtungen Klimaanpassung und Klimaschutz mögen grundsätzlich sinnvoll sein. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass die sachlichen Inhalte erzwungenermassen auseinandergerissen und die wahren Probleme verschleiert werden. Die Kosten der Waldpflege werden zur Hauptsache durch den Holzerlös gedeckt. Waldschonendes Arbeiten, Arbeiten der Waldverjüngung und -pflege (ohne Ertrag) sowie die Wohlfahrtsleistungen (Erholungsnutzungen aller Art, Funktion als Wasserspeicher, Wasser- und Luftreinigung, Lebensraum von Tieren und Pflanzen etc.) stellen die Waldbesitzer faktisch entschädigungslos der Gesellschaft zur Verfügung. Mit Beratung der Waldeigentümer*innen, Erarbeitung von Strategien, Kosten- und Nutzenanalysen, Prüfung alternativer Ansätze etc können zwar Know-How verbreitet und sinnvolle Verbesserungen erzielt werden. Aber die Kostenschere zwischen Erlös und nötiger Arbeit wird dadurch nicht geschlossen.
Dem Wildschaden durch Reh, Gams und Hirsch ist entschiedener entgegenzutreten. Gebiete mit zu hohen Wildschäden sind zu bezeichnen und erhöhte Abschusszahlen festzulegen. Der Waldzustand ist aber auch ganzheitlich zu beurteilen. Wenn sich aus den waldbaulichen Gegebenheiten kaum Verjüngung natürlich ansamen kann, ist parallel zur Bejagung die Waldverjüngung mit Verjüngungs-Massnahmen (Holzschlägen) zu fördern. Die Waldverjüngung muss natürlich gelingen, wie es sowohl die Jagd- wie die Forstgesetzgebung seit Jahren verlangen. Teure Pflanzungen finanziell unterstützen, kann nicht die Lösung sein. Das Wald-Wildproblem ist seit Jahrzehnten ein hart umkämpftes Thema zwischen Jägern und Förstern. Erstaunlich ist am ganzen Problem, dass sich die Geschädigten, die Waldbesitzer, kaum zur Wehr setzen. Ganz anders, wenn ein paar Schafe durch den Wolf gerissen werden. Dann ist die Staatsaffäre in aller Munde (jüngste Ablehnung der verunglückten Revision Jagdgesetz). Die Massnahme KA-W7 ist zwar gut gemeint, führt aber seit Jahrzehnten nicht zum Ziel. Der nötige baumartenmässige Waldumbau als Folge der Klimaerwärmung kann ohne massive Verringerung der Wildschäden nie gelingen, wenn die Naturverjüngung (die die Natur gratis liefern kann) weiterhin auf grossen Flächen im Kanton unmöglich ist. Zwei Gründe dafür: 1. extrem hohe Kosten von Pflanzungen, auch wegen dem viele Jahre nötigen Wildverbissschutz. 2. die Hauptbaumart Fichte, die dem Verbiss noch am ehesten entrinnt, muss je nach Standort durch verbissanfällige Laubhölzer und Nadelhölzer wie Weisstanne, Föhre, Lärche, Douglasie uam ersetzt werden.
Planungsbericht Klima und Energie 4.4.3 Massnahmen: Die Massnahmen sind grundsätzlich mit konkreten Zielen zu definieren und nicht nur mit der Absichtserklärung, das Bisherige etwas intensiver zu tun und ein paar neue Massnahmen ins Feld zu führen. Die Emissionen von Ammoniak (Hofdünger), Methan (zu hohe Nutztierhaltung) und Lachgas (aus überdurchschnittlich genutzten Böden) liegen weit über dem schweizerischen Durchschnitt. Deshalb müssen sie drastisch gesenkt werden. Die Landwirte*innen müssen ihre Betriebe ausschliesslich mit betriebseigenem Futter versorgen. Dadurch kann der Import von Dünger von 15% massiv gesenkt werden. Reine Mast- und Zuchtbetriebe müssen sich den regionalen Gegebenheiten anpassen. Das heisst, die benötigten Futtermittel sind aus der zu definierenden Region zu beschaffen. Es darf nur noch so viel gedüngt werden wie Pflanzen aufnehmen können, um damit Düngerüberschüsse zu vermeiden. Der Hofdünger (Gülle, Mist) soll zur energetischen Nutzung in geschlossenen Behältern gelagert werden, um so Biogas zu gewinnen. Der integrierte Pflanzenanbau und der ökologische Land- und Ackerbau müssen stärker finanziell unterstützt werden, um eine Erhöhung auf 20% zu erreichen, aktuell nur 10%. Um den Eiweissbedarf in der Ernährung nachhaltig zu decken, muss der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen (Leguminosen) gefördert werden. Damit können Stickstoffdüngemittel eingespart und die Nahrungsgrundlage für bestäubende Insekten gefördert werden. Der Einsatz synthetischer Pestizide (beispielsweise Glyphosat) muss sowohl in der landwirtschaftlichen Produktion wie auch in der Verarbeitung der Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege verboten werden. Wichtige Massnahmen zur Verhinderung der Bodenverdichtung in der Forstund Landwirtschaft (im Umfang eines Drittels) treten im Bericht kaum in Erscheinung. Dabei zeigen sich verschiedene nachteilige Folgen wie die Abnahme der Luft- und Wasserleitfähigkeit (somit Störungen des gesamten Wassertransportes), eine Zunahme des Oberflächenabflusses (somit Erhöhung der Bodenerosion), eine Verringerung der Anzahl von Bodenorganismen (bewirkt eine Dezimierung von Regenwurmpopulationen) verursacht eine Reduktion der Bodenfruchtbarkeit, eine Abnahme der Durchwurzelung wiederum Fruchtbarkeitseinbussen, die Staunässe (weil das Regenwasser nicht versickert eine zunehmende Übersäuerung des Bodens). Die maximale Viehdichte soll bei Baugenehmigungen von neuer oder der Renovierung alter Infrastruktur (z.B. Ställe) berücksichtigt werden. Es muss in Zukunft ein mehrstufiges System der Tierwohlbezeichnung von der Geburt bis zur Schlachtung geschaffen werden. Die Argumentation im Bericht, dass «das Potenzial der Reduktion der Tierbestände, der Futtermittelproduktion und -zufuhr sowie des Hofdüngers beschränkt» ist, ist zu fadenscheinig und somit zu verwerfen. Die Übernutzung der landwirtschaftlichen Flächen ist augenfällig, da mehr Beschäftigte eine kleinere Fläche bewirtschaften als es beim schweizerischen Durchschnitt der Fall ist, infolgedessen entsteht eine überdurchschnittliche Nutztierdichte (2,1 GVE im Kanton im durchschnittlichen Vergleich von 1,3 GVE in der übrigen Schweiz). Dies führt zu einem Überschuss an Hofdünger und zu überdurchschnittlich hohen Emissionen. Deshalb muss der Viehbestand an Milchkühen um 25% und der Bestand an Schweinen um 60% bis 2030 reduziert werden. Berggebiete, die kaum anderes als Graswirtschaft betreiben können, müssen grösstenteils den Viehbestand auch ihrem Futterangebot anpassen. Ebenso kann intensive Milchproduktion weitergeführt werden, wenn die Futtermittel in der Region beschafft werden. Dies ermöglicht die rationelle Nutzung der Infrastruktur und Betriebsmittel: Einsparung von Landwirtschaftsmaschinen und anderer Geräte. Die Landwirte*innen sollen geschult werden, Alternativen zu tierischen Proteinen, zu entwickeln, d.h. pflanzliche Proteinquellen, wie z.B. Hülsenfrüchte anzubauen. Gleichzeitig soll die Forschung zur Züchtung und der Anbau von proteinhaltigen Pflanzenalternativen in der Schweiz in angemessenem Umfang gefördert werden. Die Begrenzung der Viehdichte bei Wiederkäuern auf Dauerweiden muss auf durchschnittlich eine Grossvieheinheit pro Hektar gesenkt werden. Die maximale Viehdichte kann regional angepasst werden, um Unterschiede im lokalen Produktionspotenzial zu berücksichtigen. Die Anzahl der Nicht-Wiederkäuer soll limitiert werden, welche sich an den Ergebnissen der aktuellen Forschung orientiert, die mit Futtermitteln aus Nebenprodukten der regionalen Lebensmittelindustrie (für den Menschen nicht essbar) ernährt werden kann. Die tiefere dieser beiden Zahlen gilt. Die Beratungsdienstleistungen müssen an die Ressourcen von Landwirten*innen angepasst sein, damit sie sich diese zeitlich und finanziell leisten können.
Planungsbericht Klima und Energie 4.8.1 Ausgangslage Energie: Die Solarenergie weltweit als die Energie der Zukunft anerkannt, ist in der Ausgangslage sehr bescheiden aufgeführt. Die seit Jahrzehnten praktizierte Bremsung der dezentralen Stromproduktion mit Photovoltaik muss konsequent beseitigt und ein erweitertes Förderprogramm mit konkreten Ausbauzielen formuliert werden. Generell muss das Thema Speicherung als Schlüsselelement der künftigen Energieversorgung konkret angegangen werden. (Batterie, Salzkristallspeicher, Wasserstoff, Speicherkraftwerke). Bei der Salzkristallspeicherung ist die Diskriminiereung bezüglich Recyclingebühr zu korrigieren. Die problemlose Entsorgung der Salzspeicherelemente darf nicht mit Umweltgebühren belastet werden, die für ökologisch und recyclingtechnisch problematische Batterieen gedacht sind. PV ist nachhaltig und mittlerweile sehr kostengünstig.. PV-Überschüsse sollten so rasch wie möglich in die Herstellung von Wasserstoff eingesetzt werden oder umweltfreundliche Speicherung wie die Salzkristallspeicher gefördert werden. Ihre Rückmeldung zum Berichtsentwurf Entwurf Planungsbericht Klima und Energie 4.8.3 Massnahmen Erfasst von: Willy Kaufmann Jeder Neubau und jede Gebäudesanierung müsste künftig zwingend mindestens 25 % der Gesamtenergie, via PV auf Dach und/oder Fassade produzieren. Ziel muss sein, mittelfristig (10 Jahre) nur noch PlusEnergieBauten zu erstellen. Erdsonde / Wärmepumpe sind ein zusätzliches Mittel zur Verbesserung der Energiebilanz und soll integriert werden. Das würde uns deutlich weiter bringen und erst noch Arbeitsplätze schaffen.
Rückmeldung zu Bauvorschriften: Bauvorschriften sind so zu verschärfen und präzisieren, dass keine unnötigen Hartflächen (Beton-, Asphalt-, Steinflächen aller Art) mehr entstehen und noch bestehende zurückgebaut oder begrünt, zumindest aber mit Gehölzen beschattet werden müssen. Konkrete Beispiele: Schottersteinböschungen und - flächen in der Gartengestaltung verbieten. Herbizidverwendung für solche Flächen untersagen. Begrünung der Dächer fördern. Hartflächen aller Art heizen sich stark auf und erhöhen die Umgebungstemperatur, was für Mensch, Tiere und Vegetation unangenehme Folgen hat. Ausserdem verhindern sie jegliche Biodiversität, blockieren die Natur vollständig und verhindern damit ein wichtiges Ziel, das bereits in der Umweltgesetzgebung angekommen ist.
Rückmeldung zum Bericht Energiesparmassnahmen: Diese sind steuerlich zu begünstigen. Steuerabzüge sind in fast allen Kantonen zugelassen. Damit werden Solar- und nachhaltige Heizungsanlagen gefördert.
Rückmeldung zu öffentlichen Grossprojekte (Bypass, Reussportbrücke, Dorfumfahrungen im Seetal): Sie sollen auch unter dem Gesichtspunkt der Bodenversiegelung und der energieintensiver Bautechnik berücksichtigt werden. Öffentliche Grossprojekte verursachen ein Vielfaches an Klimaerwärmung und Umweltschäden, als private Bauprojekte.
Rückmeldung zum Berichtsentwurf Was bedeutet "Netto Null"?: Setzen von ambitionierten Zielen, inklusive quantifizierbaren und zeitlich festgelegten Zwischenzielen, die den überdurchschnittlich grossen Fussabdruck des Kantons Luzern markant senken, wie es die Kantone FR, VD, NE, JU, GE als Ziel setzen. Gemäss vorliegendem Planungsbericht erreichen die Landwirtschaft das NettoNull-Ziel bis 2050 bei weitem nicht (nur zu 50%) und das Entsorgen und Recycling sogar nur zu 25%. Insbesondere bei der Landwirtschaft (mit 28% Emissionsanteil) müssen restriktivere Massnahmen zur Anwendung kommen. Denn, Netto Null ist bis 2050 eine rechtliche Verpflichtung! -
Anhang A Das Kapitel 5 erklärt sachlich und detailliert die ganze Problematik und Berechnungsweise der Klimaschutzziele. Wir anerkennen die Bemühung des Kantons, die Faktenlage transparent darzustellen. Bei den Zielen wird unseres Erachtens vorschnell argumentiert, dass dies und jenes kaum erreicht werden könne. Ausführlich werden die potenziell möglichen CO2-Senken erklärt, obschon sie quantitativ keinen grossen Beitrag zur Lösung der zu grossen CO2-Anreicherung in der Atmosphäre leisten. Die Aufforstungen und CO2-Speicherung im Boden wären zwar begrüssenswert, aber wir haben weder die notwendige Zeit noch die entsprechenden Flächen im Kanton, die dafür freigestellt werden müssten. Die gesetzten Ziele folgen mehr oder weniger dem Trend 2010 - 2020. Dringend sind aber markante Reduktionsziele, die den überdurchschnittlich hohen Fussabdruck der Schweiz verringern. Die Ausführung im Bericht Seite 70 oben "Auch in der Land- und Waldbewirtschaftung ist das Potenzial der Reduktion beschränkt, solange nicht vollständig auf Nutztierhaltung und stickstoffintensive Bodennutzung verzichtet werden soll." Wieso geht der RR davon aus, dass diese Nutzungen unbesehen weitergeführt werden sollen? Genau diese Problematik ist doch weltweit eine Schlüsselgrösse, um die Klimaziele zu erreichen (siehe die angefügte Datei zu den analogen fortschrittlicheren Planungsberichten der welschen Kantone). Der Kanton Luzern gerät fortschreitend in das Hintertreffen mit seiner aktuellen Politik. Wo könnte das Problem liegen? Der überdurchschnittlich grosse Fussabdruck des Kt's LU, erfordert die überdurchschnittlich rasche Reduktion der Treibhausgase. Dass politisch gesehen vieles noch nicht mehrheitsfähig ist, entbindet die Verantwortlichen im Kanton nicht, die dringenden Klimaprobleme anzugehen und Lösungen zu suchen, wie die Bevölkerung ins Boot geholt werden kann. Zuviele Luzerner und Luzernerinnen haben noch nicht erkannt, dass die Menschheit Kräfte entwickelt hat, wie sie die Natur sehr selten entstehen lässt: zB. Einschläge von Riesenmeteoriten oder unermessliche Vulkanausbrüche, die gewaltige Klimaänderungen bewirkten und das Leben auf Erden völlig umkrempelte. Heute tut das der Mensch: er entlässt durch das Verbrennen fossiler Energie in sehr kurzer Zeit (seit ca 200 Jahren) CO2 in die Atmosphäre zurück. Entstanden sind aus dem CO2 der Atmoshäre das fossile Erdöl, Erdgas und Kohle in vielen Millionen Jahren mit der Fotosynthese. Die Wissenschaft hat berechnet, dass die Menschheit in einem Jahr soviel CO2 in die Atmosphäre entlässt, wie die Natur in 1 Million Jahren CO2 aus der Luft in fossile Energie umwandelte, siehe Zeitstrahl in der angefügten Datei. Der Kanton Freiburg berücksichtigt dies, indem er seine Strategie darauf ausrichtet, seine Bevölkerung zu motivieren, den Klimaschutz ernst zu nehmen und die nötigen Massnahmen mitzutragen. Ihre Rückmeldung zum Berichtsentwurf Entwurf Planungsbericht Klima und Energie 6.4.5 Beurteilung der Massnahmen Erfasst von: Max Kläy Das Holz als Industrieprodukt ist dem internationalen Markt ausgesetzt. Da der Holzerlös die Kosten der Holzernte und die damit zusammenhängenden Dienstund Waldleistungen nicht decken kann, benötigt die ganze Wald- und Holzbranche grössere Beiträge der Öffentlichkeit für die Holzernte und Holzvermarktung. Holzernte ist auch Waldpflege und nicht nur die Nutzung eines Naturproduktes. Mit der Holzernte wird der CO2-Speicher erhöht durch verbautes bzw veredeltes (Möbel) Holz. Verwertetes Holz ersetzt zudem CO2-intensive Alternativrohstoffe wie Beton, Stahl, Kunststoffe oder fossile Energie beim verbrennen in Heizungen. Zugleich bewirkt die Holznutzung die Anpassung des Waldes an die Klimaveränderung, z.B. mit der Förderung der Baumarten, die das wärmere Klima besser ertragen und durch die Begünstigung der Waldverjüngung, die ihrerseits Baumarten begünstigt, die der Klimaerwärmung besser angepasst sind.
Rückmeldung zum Bereich Eigenstromversorgung: Neubauten müssen Eigenstrom produzieren. Wenn dies nicht möglich ist, müssen sie konkret die vorgeschriebene Eigenstromversorgung auf Gebäuden in Nachbar-Distanz realisieren. Die Möglichkeit, sich allein mit einer Ersatzabgabe aus der Verantwortung zu stehlen, ist zu streichen. Ersatzabgaben erlauben, weiterhin ohne zwingenden Grund fossile Energie zu nutzen, was dem Netto Null-Ziel widerspricht.
Streichen jeglicher Abgaben, die es ermöglichen, nicht zwingende energieintensive Baustoffe und Bauverfahren zu wählen. Im Gegenteil sind Lenkungsabgaben zu fixieren, die anfallen, wenn übertrieben energieintensive Baustoffe und Bauverfahren gewählt werden. Die CO2-Differenzen zu "Normalbauten" sind zu entwickeln. Die Differenz wird im Rahmen der üblichen Lenkungsabgabe belastet. Im Einleitungstext unter https://klima.lu.ch/Klimaschutz wird unter Gebäude festgestellt: "Neubauten sollen konsequent fossilfrei erstellt werden." Neubauten zu erstellen ist extrem energie-intensiv. PV-Anlagen zu erstellen ist eine Vorgabe, die zwangsläufig den Energiebedarf der Gebäudenutzung umfasst. Sie darf aber keine Kompensation für die Erstellung sein. Demzufolge ist es doppelt widersinnig, Abgeltungen zu tolerieren, die den Energiebedarf beim Betrieb der neuen Gebäude mit fossiler Energie decken werden.
Kurzbefragung Gesamteindruck Der Planungsbericht Klima und Energie geht auf alle relevanten Themen ein und vermittelt einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen des Klimawandels im Kanton Luzern, die damit verbundenen Herausforderungen und den Handlungsbedarf. Stimme eher nicht zu Klimaanpassung Die aufgezeigte Strategie des Kantons Luzern zur Anpassung an den Klimawandel in den nächsten Jahren ist grundsätzlich richtig und zielführend. Stimme nicht zu Klimaschutz Die aufgezeigte Strategie des Kantons Luzern zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in den nächsten Jahren mit dem Ziel «Netto null 2050» ist grundsätzlich richtig und zielführend. Stimme nicht zu Planungsbericht Klima und Energie Auszug der Stellungnahme vom 06. Mai 2021 Anhang A Klima-Grosseltern Zentralschweiz Vergleich mit den wesentlich fortschrittlicheren Klimazielen und Massnahmen der Westschweizer Kantone GE, FR, VD, NE. Wichtigste Resultate: Der Kt. Genève ist am weitesten fortgeschritten, indem die wichtigsten 25 Massnahmen schon in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Folgende Einsparungen sind anvisiert: Immobilien - 40%, Verkehr -30%, Produktion und Konsum -30%, Landwirtschaft -15%, total 40% weniger CO2-Äquivalente bis 2030. Der Genfer Flughafen ist weniger leicht zu beeinflussen, weil bloss 22% der Fluggäste Schweizer sind und offenbar verschiedene Player mitmachen. Immerhin wollen die Genfer die CO2-Produktion durch die Flugzeuge bis 2030 stabilisieren. Ausser den Schwerpunkten Bauten, Verkehr, Produktion und Konsum sind noch andere Bereiche erwähnt, diese aber nicht quantifiziert: Stadt und Landschaft, Gesundheit, Natur und Biodiversität. Der Kt. Freiburg hat als erster Schweizer Kanton einen Klimaplan ausgearbeitet und 2020 der Regierung unterbreitet. Er regelt 1. Die Anpassung des Kantons an den Klimawandel (Wasser, Biodiversität, Raum und Gesellschaft) und 2. Die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 50% bis 2030 (Mobilität, Energie, Gebäude, Landwirtschaft, Ernährung, Konsum und Wirtschaft). Dafür steht für die Periode von 2021 bis 2026 ein Budget von 22,8 Mio bereit. Dies sei günstiger als der von der OECD prognostizierte Anteil von 1-3% des BSP bis 2060. 2021 werden die 115 Vorschläge in eine Reihenfolge der Dringlichkeit eingeordnet und die ersten Massnahmen schon 2021 angefangen. Es wird unterschieden zwischen im Kanton verursachten Emissionen, die erfasst werden können und ca. 45% betragen und den übrigen 55%, die ausserkantonal oder ausserhalb der Schweiz verursacht werden (indirekte Emissionen) die bloss geschätzt werden können. Die Massnahmen sind auf folgenden Gebieten geplant: Wissensvermittlung und Motivation, Gesetzgebung (Höherbesteuerung durstiger PWs), Renaturierung von Feuchtgebieten, Wassernutzung, Gebäudeisolation, Landwirtschaft und Wald. Die Waadt hat im Kantonsrat einen ersten Schritt (génération) gemacht, indem 3 Achsen bestimmt wurden: Reduktion der Treibhausgase um 50 - 60% bis 2030, Risikoverminderungen und Anpassungen zwischen Mensch und Natur sowie Dokumentation, resp. Monitoring. Hier sind der Verkehr, die Landwirtschaft und die Energie im gesamten Priorität. Organisatorisch ist die Wichtigkeit der Rolle der Regierung, die Rahmenbedingungen, die Finanzierung und die Kontrolle betont,
Es sind 30 strategische und über 100 operationelle Massnahmen aufgelistet. In einem zweiten Schritt sind in der nächsten Legislaturperiode Richtlinien für die Gemeinden, die Wirtschaft, die Lehre (EPFL und andere Hochschulen) und die Berufsverbände und Vereine vorgesehen. Neuchâtel hat seinen kantonalen Klimaplan in der Vernehmlassung laufen, die bis Ende Mai geht. Er ist als erste Stufe einer Transformation zu verstehen, die Jahrzehnte dauern werde. Ausser dem Ziel, mit Bern bis 20050 die Klimaneutralität zu erreichen, sind 80 Massnahmen aufgelistet mit Vorschlag weiterer 50 Massnahmen für später. Dieses Ziel soll erreicht werden durch Verminderung von 90% Treibhausgasäquivalenten pro Einwohner, einer Verminderung des Energieverbrauchs um 60% und eine Vermehrung der nachhaltigen Energieproduktion um 500%. Budgetiert ist für die Realisierung des Plans ein Betrag von 20 Mio. in den nächsten 5 Jahren. Zusammenfassend ist für die Romandie, dass die Klimapläne in den Kantonsregierungen fest verankert sind und konkrete Zahlen, z.T. auch zur Finanzierung, enthalten. Es wird auch erwartet, dass das CO2-Gesetz vom 13. Juni angenommen wird, ansonsten die ganzen Zeitrahmen in sich zusammenfallen würden.
Zusammenfassung vom 05.05.2021 Jean Berner, Präsident Klima-Grosseltern Zentralschweiz